Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht werden im wesentlichen zwei Rechtsgebiete unterschieden, das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.
Im Individualarbeitsrecht werden die rechtlichen Voraussetzungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Auftretende Probleme im Individualarbeitsrecht betreffen zumeist den Kündigungsschutz, Teilzeit- und Befristungsregelungen, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Urlaubsgewährung sowie Mutterschutz und Elternzeit. Zum Individualarbeitsrecht gehören ferner Streitigkeiten in der Berufsausbildung, Auseinandersetzungen wegen Arbeitszeugnissen, die Geltendmachung rückständiger Lohn- und Gehaltsansprüche sowie sonstige Auseinandersetzungen wegen Pflichtverletzungen einer der beiden Vertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie das Recht zwischen den Tarifvertragsparteien, d.h. Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören insbesondere die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts einschließlich der Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrates sowie die Erarbeitung von Sozialplänen im Falle betriebsbedingter Kündigungen.
Sämtliche arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten und nicht vor den ordentlichen Gerichten verhandelt. In Hessen gibt es Arbeitsgerichte in Frankfurt am Main, Hanau, Wiesbaden, Darmstadt, Gießen, Wetzlar, Kassel, Fulda, Offenbach und Bad Hersfeld. Zuständig ist im Regelfall das Arbeitsgericht, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat bzw. der Arbeitnehmer regelmäßig seine Arbeitsleistung zu erbringen hat.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen aus den oben beschriebenen Bereichen, aber selbstverständlich aber auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. 

Unsere Experten:

Andreas W. Ludwig (Hanau)
Kerstin Wolf (Frankfurt)
Diana Algeyer (Hanau) 
Zurück zur Übersicht

|