Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Zuordnung des Vermögens einer Person nach deren Tod.
Es kann entweder gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge eintreten. Wenn ein Verstorbener kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen hat, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz sieht vor, dass die Verwandten und der Ehegatte des Verstorbenen diesen beerben. Welche Personen dies im Einzelfall sind, ist von den jeweiligen Familienverhältnissen abhängig und muss im Einzelfall geprüft werden.
Der Erblasser kann die Erbfolge auch durch Verfügung von Todes wegen Testament oder Erbvertrag) regeln. Neben der Einsetzung von Erben kann der Erblasser Vermächtnisse und Auflagen anordnen. Es kann auch ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden.
Ein Testament kann handschriftlich oder in notariell beurkundeter Form errichtet werden. Die notariell beurkundete Form ist vorzuziehen, denn sie bietet Gewähr dafür, dass der Wille des Erblassers richtig und vollständig erfasst und niedergelegt wird. In vielen Fällen trägt die ungenaue Formulierung von Testamenten, die der Erblasser selbst aufgesetzt hat, zu den Streitigkeiten nach dessen Tod bei. Für die Formulierung und Beurkundung von notariellen Testamenten stehen unsere Notare zur Verfügung. Ein Erbvertrag bedarf immer der notariellen Form. Auch insoweit erfolgt Beratung und Beurkundung durch unsere Notare.
Nach dem Tode einer Person gibt es häufig umfangreiche und komplizierte Fragen zu regeln. Zunächst stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob die Erbschaft – etwa wegen Überschuldung des Nachlasses - ausgeschlagen werden soll (wofür eine Frist von nur 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall zur Verfügung steht). Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Miterbengemeinschaft, die auseinandergesetzt werden muss. Die Schulden des Erblassers bestehen als Nachlassverbindlichkeiten fort und müssen von den Erben beglichen werden. In vielen Fällen wird zum Nachweis der Erbfolge bei Banken und Behörden ein Erbschein benötigt. Der Erbscheinsantrag bedarf der notariellen Beurkundung. Nahe Verwandte, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind, können den Pflichtteil geltend machen, ebenso unter Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Dies sind nur einige Beispiele. Die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung stellen, sind so komplex, dass anwaltliche Beratung zu empfehlen ist.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten lassen sich viele erbrechtliche Fragen schon vor dem Tod des Erblassers regeln. Hierfür stehen neben der Möglichkeit, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen, weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, etwa die Übertragung von Vermögenswerten (in der Regel Immobilien) auf die Kinder zu Lebzeiten der Eltern. Abgesehen davon, dass hierdurch erbrechtliche Streitigkeiten vermieden werden können, kann eine Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auch steuerliche Vorteile bieten.
Unsere Erbrechtsspezialisten beraten Sie in allen erbrechtlichen Fragen umfassend. Soweit Rechtsgeschäfte im Rahmen des Erbrechts der notariellen Beurkundung bedürfen, stehen unsere Notare zur Beratung und Beurkundung zur Verfügung. 

Unsere Experten:

Eberhard Uhlig (Hanau)
Felix Löckle (Hanau) 
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