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Verwaltungsrecht




Das Verwaltungsrecht ist der Inbegriff der Rechtssätze, die für die Verwaltung gelten und mithin das der Verwaltung eigene Recht.

Dieses gilt aber nicht nur für die Verwaltungsorgane und ihre Tätigkeit sondern regelt vielmehr die Beziehungen zwischen dem Bürger und der Verwaltung und begründet sonach Rechte und Pflichten für den Bürger, stets im Verhältnis zur staatlichen Verwaltung (unabhängig ob Bund, Land oder Kommune).

Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die Organisation und Regelung der Verwaltung sowie auch den Ablauf von Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz und Verwaltungsgerichtsordnung, VwVfG und VwGO).

Das besondere Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit den einzelnen, besonderen, dem Verwaltungsrecht zuzuordnenden Rechtsgebieten, unter die insbesondere fallen:

  • Staatshaftungsrecht (Schadensersatzansprüche des Bürgers gegen den Staat)
  • Öffentliches Baurecht (siehe Öffentliches Baurecht, aber auch Planfeststellungsverfahren / Raumordnungsrecht / Erschließungsplanung)
  • Beamtenrecht (z.B. Konkurrentenklagen, Disziplinarrecht, Stellenbesetzung etc.)
  • Prüfungsrecht(z.B. Examina, Abitur etc.)
  • Schulrecht (z.B. Nichtversetzung, Schulische Ordnungsmaßnahmen, Sonderpädagogische Überprüfungsverfahren, Schüler- und Lehrerrechte etc.)
  • Gewerberecht, Gaststättenrecht (siehe Wirtschaftsverwaltungsrecht)
  • Polizei- und Ordnungsrecht (z.B. Demonstrationen und Veranstaltungen, Verbote und Genehmigungen)
  • Straßenverkehrsrecht (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis, Wiederteilung, MPU)
  • Immissionssschutzrecht (z.B. Lärmbelästigung etc.)
  • Wasserrecht (z.B. Gewässerschutz, Hochwasserschutz)
  • Abfall- und Altlastenrecht (siehe Umweltrecht)

Diesen Rechtsgebieten ist gemeinsam, dass –mit teilweiser Ausnahme des Staatshaftungsrechtes – ihnen ein weitgehend gemeinsames Verfahrensrecht und gemeinsame Prinzipien zugrunde liegen (Allgemeines Verwaltungsrecht). Gerichtliche Streitigkeiten zu diesen Punkten werden vor einer eigenen Gerichtsbarkeit, den Verwaltungsgerichten verhandelt. In den genannten und weiteren Rechtsgebieten des Besonderen Verwaltungsrechtes, mit Ausnahme des Asyl- und Ausländerrechts, vertreten und beraten wir Sie gerne.


Unsere Experten:



Uwe Steinkrüger (Hanau)


 

 

 

 

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